Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf’s Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Sie können daher, neben der monatlichen Regelleistung (Bürgergeld), sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Diese umfassen ebenso Zuschüsse für Schulbedarf sowie zur Schülerbeförderung.

Weitere Informationen und die Formulare entnehmen Sie der Homepage des Jobcenters.